Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Ordnungswidrigkeiten - Im Straßenverkehr
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, z. B.
- bei den von der Polizei oder vom Straßenverkehrsamt gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- bei Rotlichtverstößen,
- Missachtung des Überholverbotes,
- Überschreitung der Vorführtermine zur Abgas- und Hauptuntersuchung,
- technischen Mängeln,
- nach Verkehrsunfällen
- und in vielen anderen Fällen.
Sie können persönlich, telefonisch sowie per Fax oder E-Mail Kontakt aufnehmen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Je nach Zweck und Zielsetzung der Kontaktaufnahme sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
- Im Falle einer Einspruchseinlegung z. B. entlastende Beweismittel
oder - bei Beantragung einer Zahlungserteilung z. B. Unterlagen über die persönliche finanzielle Situation.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis