Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Zur Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs werden von der Polizei und der Kreisordnungsbehörde Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.
Die Bußgeldstelle ahndet Fehlverhalten (Ordnungswidrigkeiten) aus straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bei Überweisung des Bußgeldes ist unbedingt das Akten- oder Kassenzeichen anzugeben.
Die Bankverbindung lautet:
Kreissparkasse Köln
BIC: COKSDE33
IBAN: DE89370502990142020003
Einspruch:
möglich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. Ein Einspruch per Mail genügt nicht der Schriftformerfordernis und ist daher nicht wirksam.
Wenn der Bescheid akzeptiert wird, ist der festgesetzte Gesamtbetrag spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides auf das angegebene Konto einzuzahlen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Was, wenn der Bescheid nicht akzeptiert wird?
In diesen Fällen kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden. Sollte der Einspruch nicht rechtzeitig eingehen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Nur in begründeten Einzelfällen kann ein nach dieser Frist eingegangener Einspruch von der Behörde anerkannt werden.
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird?
Wenn nicht bezahlt und auch kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt wird, wird ein Mahnverfahren bis zur Erzwingungshaft eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis