Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)

    Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Seit November 2002 hat die Stadt Langenfeld die Möglichkeit, an ausgewählten Straßenbereichen Fahrgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen zu messen. Das Messgerät macht mit einer blinkenden Anzeige dem Verkehrsteilnehmer unverbindlich darauf aufmerksam wie schnell er gerade fährt. Dementsprechend kann er seine Fahrweise auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit anpassen, denn oftmals ist Autofahrern nicht bewusst, dass sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreiten.

    Üblicherweise wird dieses Gerät für einige Tage an einen Laternenpfosten installiert und wechselt dann an einen anderen Standort.

    Interessierte Bürger/innen können diesbezügliche Wünsche an das Referat für Umwelt, Verkehr und Tiefbau richten.

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    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

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    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

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    Deutsch

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    Bußgeldstelle

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    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

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    Technisch geändert am 23.07.2024

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    Recht und Ordnung

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    Umwelt, Verkehr, Tiefbau

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    Konrad-Adenauer-Platz 1

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    Technisch geändert am 25.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de