Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Seit November 2002 hat die Stadt Langenfeld die Möglichkeit, an ausgewählten Straßenbereichen Fahrgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen zu messen. Das Messgerät macht mit einer blinkenden Anzeige dem Verkehrsteilnehmer unverbindlich darauf aufmerksam wie schnell er gerade fährt. Dementsprechend kann er seine Fahrweise auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit anpassen, denn oftmals ist Autofahrern nicht bewusst, dass sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreiten.
Üblicherweise wird dieses Gerät für einige Tage an einen Laternenpfosten installiert und wechselt dann an einen anderen Standort.
Interessierte Bürger/innen können diesbezügliche Wünsche an das Referat für Umwelt, Verkehr und Tiefbau richten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen