Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

    Sonn- und Feiertagsschutz

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Verschiedene Aktivitäten, denen man werktags ohne Einschränkung nachgehen kann, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Dazu gehören neben der Geschäftsöffnung zahlreiche Beschäftigungen, die die Mitmenschen – beispielsweise durch Lärmbelästigung – in ihrer Ruhe beeinträchtigen könnten, sowie grundsätzlich das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es allerdings natürlich verschiedene Ausnahmen.

    Zusätzliche Verbote gelten an den stillen Feiertagen; diese sind Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag sowie Volkstrauertag.

    Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist das Ordnungsamt zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den Detailregelungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de