Eintragung in die Architektenlisten der jeweiligen Fachrichtung (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur)
Beschreibung
Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.
Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
Formulare
Ja, abrufbar unter https://www.aknw.de/
Voraussetzungen
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
Rechtsgrundlage(n)
BauKaG NRW
Verfahrensablauf
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn bewertet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023