Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Experten sprechen bei Abwasser auch von häuslichem oder gewerblichem Schmutzwasser. Es gibt drei Arten von Abwasser: häusliches Abwasser, betriebliches Abwasser und Niederschlagswasser. Betriebliches Abwasser ist meist durch Stoffe belastet, die beim Ausüben des Gewerbes gebraucht werden. Diese fallen zum Beispiel in Autowaschanlage und Werkstätten (Öle) an.
Erlaubnis beantragen
Eine Erlaubnis für das Aufbereiten von Abwasser, das Einleiten in Gewässer oder die Kanalisation und für den Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen kann in der Regel beim Kreis Soest beantragt werden. In seltenen Fällen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
In folgenden Fällen wird eine Erlaubnis benötigt:
- Direkteinleitung: Das Direkteinleiten Ist das Einleiten von Abwasser jeder Art in ein Gewässer, also zum Beispiel in einen Bach oder ins Grundwasser.
- Indirekteinleitung ist das Einleiten von Abwasser über eine kommunale Kläranlage. Betriebliches Abwasser wird in der Regel der Kanalisation zugeleitet. Vorher muss es so behandelt werden, dass die Restbelastung in der kommunalen biologischen Kläranlage weiter gereinigt werden kann.
- Kleinkläranlagen: Steht keine Kanalisation zur Verfügung, muss häusliches Abwasser durch eine eigene Kleinkläranlage gereinigt werden oder in Ausnahmefällen gesammelt und zur zentralen Kläranlage abfahren werden.
Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt oder der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Je nach örtlichen Gegebenheiten können unterschiedliche Arten von Kleinkläranlagen genehmigt werden. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben gerne nähere Auskünfte zum Thema Kleinkläranlagen.
Dichtheitsprüfung
Städte und Gemeinden in NRW unternehmen große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Wirksam ist die Sanierung des Systems jedoch nur, wenn auch die privaten Abwasserleitungen intakt sind. Deshalb ist eine Prüfung sinnvoll. Infos des Ministeriums
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Folgende Unterlagen werden in vierfacher Ausführung benötigt:
- Antrag,
- Klärtechnische Berechnung
- Erläuterung und Begründung über Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Benutzung sowie eine zeichnerische Darstellung der erforderlichen Anlagen,
- Übersichtsplan (zum Beispiel Messtischblatt Maßstab: 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage,
- Katasteramtlicher Lageplan in ausreichend großem Maßstab (etwa :1:500). Auf der Karte müssen folgende Dinge eingetragen sein: Für die Benutzung in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer, erforderliche Anlagen, bei Grundstücken die genaue Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die grundbuchamtliche Bezeichnung, außerdem Einleitungsstelle, Entwässerungsleitungen und falls vorhanden Brunnen.
- Schnitte durch die Abwasseranlage mit Eintragung des Grundwasserstandes, eventuell Bodenprofil,
- Bei Einleitung in das Grundwasser eventuell hydrogeologisches Bodengutachten.
Formulare
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Hinweise für Soest
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
In der Regel nicht mehr als sieben Wochen. Größere Verfahren können wegen der Beteiligung der Öffentlichkeit wesentlich länger dauern.
Kosten
Hinweise für Soest
Für Erlaubnisse und Genehmigungen wird eine Mindestgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Bei größeren Einleitungsmengen wird die Gebühr nach Vorgaben berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023