Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Entwässerungsanzeige wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bei den Städtischen Betrieben Minden eingereicht. Dort wird geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten sind und die Entwässerungsanzeige satzungskonform ist. Ist das der Fall, erfolgt eine Mitteilung an die städtische Bauordnung und die Baugenehmigung kann erteilt werden.

    Von jedem bebauten Grundstück ist das anfallende Regen- und Schmutzwasser unmittelbar und unterirdisch durch eigene Anschlussleitungen in die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten. Regen- und Schmutzwasser müssen getrennt abgeleitet werden. Möglichst nahe an der Grundstücksgrenze ist für beide Leitungen je ein Einsteigschacht vorzusehen.

    Die gesamte Grundstücksentwässerung vom Hausanschluss über den Grundstücksanschluss bis zum öffentlichen Kanal liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.

    Für große Grundstücke mit einer an den Kanal angeschlossenen, abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² ist ein Überflutungsnachweis durchzuführen. Ziel dieses Nachweises ist es, die schadlose Überflutung des Grundstücks bei einem mindestens 30jährigen Regenereignis sicherzustellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    S 3.0

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Entwaesserungsanzeige.pdf

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de