Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Angesichts eines hohen Versiegelungsgrades in Nordrhein-Westfalen kommt einer ökologisch orientierten Niederschlagsentwässerung eine erhebliche Bedeutung zu. Eine Zielsetzung muss es daher sein, die Mög- lichkeiten und Chancen der Regenwasserbewirtschaftung vor Ort (dezentral) durch Versickerung und ortsnaher Einleitung in ein Gewässer zu nutzen. Niederschlagswasser soll so möglichst ortsnah dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen eine solche Beseitigung ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers nicht beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund ist für die Niederschlagswassereinleitung in Oberflächengewässer und die gezielte Versickerung in das Grundwasser eine Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich.

    Das Amt für Umweltschutz ist innerhalb des Kreises Warendorf für die Erteilung dieser Erlaubnisse und deren Überwachung zuständig. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob das Niederschlagswasser versickert oder eingeleitet wird.

    Welche Versickerungsmethoden gibt es?
    Die Art der notwendigen Versickerungsanlagen ist von den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen und der Grundstücksgröße abhängig. Als Versickerungsmethoden können beispielsweise großflächige Versickerungen, Flächen-, Mulden- oder Rigolenversickerung zur Anwendung kommen.

    Wer benötigt keine Einleitungserlaubnis?
    Keine Gewässerbenutzung und somit erlaubnisfrei ist die Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone (beispielsweise großflächige Versickerung über eine unbefestigte begrünte Fläche) und eine Versickerung, die ähnlich wie über eine belebte Bodenzone erfolgt. Ebenfalls keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen Dachbegrünungen und Regenwassernutzungsanlagen, sofern diese nicht an Versickerungsanlagen angeschlossen sind. Alle anderen Gewässerbenutzungen sind erlaubnispflichtig.

    Welche Anforderungen müssen die Einleiter einhalten?
    An Versickerungslagen und Einleitungen werden teilweise detaillierte Anforderungen an die bauliche Ausführung und den Betrieb gestellt. Für Versickerungsanlagen sind diese in einem Arbeitsblatt "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" zusammengefasst. Die entsprechenden Nachweise sind im Erlaubnisverfahren zu führen.

    Rechtsgrundlage

    Da die Rechtsgrundlagen sehr umfangreich sind, verzichten wir bewusst auf Verweise zu diesen rechtlichen Regelungen und auf die Darstellung von Detailanforderungen. Sind Sie sich nicht sicher, ob auch Ihre Niederschlagswasserversickerung unter die Erlaubnispflicht fällt oder haben Sie Fragen zur technischen Umsetzung bzw. den einzuhaltenden Anforderungen, melden Sie sich bitte bei dem angegebenen Ansprechpartner, der Ihnen gerne weiterhilft.

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Umweltschutz und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6600

    Fax: 02581 53-6699

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Die für die Erlaubnis der Niederschlagswasserversickerung/-einleitung benötigten Unterlagen sind abhängig von der Art der Einleitung/Versickerung. Das eigentliche Antragsformular ist als Download abrufbar, darin werden auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen beschrieben sowie Hinweise rund um die Antragstellung gegeben.

    Um unnötige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, bitten wir Details zur Antragsstellung im Vorfeld mit Ihrem Ansprechpartner zu klären.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de