Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    An betriebliche Abwässer bestimmter Herkunftsbereiche (z.B. chemische Reinigungen, metallverarbeitende Betriebe, Zahnarztpraxen, KFZ-Betriebe) werden gemäß Abwasserverordnung vor Vermischung mit anderen Abwässern Anforderungen im Hinblick auf die chemische Zusammensetzung gestellt. Diese Abwässer dürfen gemäß §58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde in die Kanalisation eingeleitet werden.
    Aus den einzelnen Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung ergeben sich die Anforderungen, die bei der Erteilung einer Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in Gewässer mindestens einzuhalten sind.

    Abwässer bestimmter Herkunftsbereiche müssen vor Vermischung mit anderen Abwässern bzw. vor Einleitung in die Kanalisation nach dem Stand der Technik behandelt werden.
    So sind bestimmte Inhaltsstoffe - die in öffentlichen Kläranlagen nicht ausreichend zurückgehalten oder abgebaut werden - vorab nach dem Stand der Technik zu behandelt.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-0

    Fax: 02432 4900-119

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

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    41849 Wassenberg

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    Technisch geändert am 08.02.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Die notwendigen Antragsunterlagen ergeben sich aus der Abwasserverordnung und sind in jedem Einzelfall mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
    Für die meisten autretenden Fälle sind vorbereitete Anträge als ausfüllbare .pdf-Datei als Download-Datei aufgeführt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de