Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Entleerung von Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben und Mobiltoiletten - Chemietoiletten von privaten Wohnmobilen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    In Bonn kann der Inhalt von Mobiltoiletten bzw. Chemietoiletten von privaten Wohnmobilen in der Kläranlage Bonn Salierweg entsorgt werden. Für Reisebusse besteht aus baulichen Gründen keine Entsorgungsmöglichkeiten.

    Kläranlage Salierweg
    Salierweg 7
    53117 Bonn

    Die Anlieferungszeit ist von 7 bis 18 Uhr (auch an Wochenenden).

    Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

    • Den Anweisungen des Pförtners und Betriebspersonals sind Folge zu leisten. Vor dem Befahren ist eine Belehrung zu unterschreiben.
    • Das Befahren der Kläranlage Salierweg erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Die Höchstgeschwindigkeit zum Befahren der Kläranlage beträgt 10 km/h. Es ist jederzeit mit Werksverkehr zu rechnen.
    • Die Entleerungsstelle wird durch das Betriebspersonal zugewiesen. Es darf keine selbstständige Entsorgung erfolgen!
    • Es kann zu Wartezeiten kommen (u.a. aufgrund mehrerer Fahrzeuge).
    • Während des Entsorgungsvorgangs oder der Wartezeit müssen alle Fahrzeuginsassen in oder am Fahrzeug bleiben. Das selbstständige Besichtigen/Betreten der Anlage ist nicht erlaubt. Der Fahrzeugführer übernimmt die Aufsichtspflicht für alle Fahrzeuginsassen.
    • Entsorgt werden dürfen nur Abwässer aus den Wohnmobilen oder Wohnanhängern. Eine Entsorgung von Müll ist nicht möglich und die Entsorgungsstelle ist sauber zu hinterlassen.
    • Es werden keine Toiletten- oder Sanitärräume zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
    • Der Bezug von Trinkwasser ist nicht möglich. Im gesamten Außenbereich der Kläranlage, auch an der Entsorgungsstelle, gibt es kein Trinkwasser. Bei den vorhandenen Wasserentnahmestellen handelt es sich um Betriebswasser, welches mit einem Korrosionsschutzmittel versetzt ist.
    • Für selbst verursachte Schäden am Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Servicebereich (Verwaltung und Vermessung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de