Abwasser: Einleitung in die öffentliche Kanalisation und private Abwasseranlagen beantragen (Indirekteinleiter)
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Betroffen sind z. B.
- Zahnarztpraxen,
- Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung,
- KFZ-Waschplätze und Waschstraßen
- und viele andere.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Notwendige Unterlagen bitte telefonisch erfragen.
Vorbereitung:
Vollständige Antragsunterlagen einreichen.
Der weitere Ablauf ist:
Prüfung der Unterlagen und Erteilung der Genehmigung oder Ablehnung des Antrages.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es werden Verwaltungsgebühren erhoben, deren Höhe abhängig von der Einleitungsmenge ist, mindestens jedoch 100 € betragen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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