Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Einleitung in die öffentliche Kanalisation und private Abwasseranlagen beantragen (Indirekteinleiter)

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Betroffen sind z. B.

    • Zahnarztpraxen,
    • Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung,
    • KFZ-Waschplätze und Waschstraßen
    • und viele andere.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Umweltschutz 106

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5781

    E-Mail: umweltschutz@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Notwendige Unterlagen bitte telefonisch erfragen.

    Vorbereitung:
    Vollständige Antragsunterlagen einreichen.

    Der weitere Ablauf ist:
    Prüfung der Unterlagen und Erteilung der Genehmigung oder Ablehnung des Antrages.

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es werden Verwaltungsgebühren erhoben, deren Höhe abhängig von der Einleitungsmenge ist, mindestens jedoch 100 € betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de