Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf


    Bearbeitungszeitraum:

    Circa 2 Wochen sofern die Unterlagen prüffähig sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Grundstücksentwässerung - 67/5

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf'm Hennekamp 47

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-22722

    Fax: 0211 89-29214

    E-Mail: sebd.kundeninfo@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Kanalbestandsplan (1:500) mit
    • Eintragung des Toilettenwagen, bzw. Kirmeswagen und der geplanten Einleitstelle z.B. ein Straßenablauf für fäkalienfreies Abwasser oder ein Revisionsschacht für fäkalienhaltiges Abwasser,
    • Angabe welches Abwasser eingeleitet werden soll, fäkalienhaltiges bzw. fäkalienfreies Abwasser
    • Dauer der geplanten Einleitung
    Eine Einleitung von fäkalhaltigem Abwasser in Straßenabläufe (Gullys) ist nicht erlaubt.
    Der Kanalbestandsplan ist mit Angabe der geplanten Dauer beim Stadtentwässerungsbetrieb einzureichen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Für den Einleitungsantrag ist vorab ein Kanalbestandsplan beim Stadtentwässerungsbetrieb
    Tel. 0211.8926735, Auf´m Hennekamp 47, 40200 Düsseldorf einzuholen.

    Alternativ können Sie den Kanalbestandsplan auch online beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düsseldorf

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de