Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Bearbeitungszeitraum:
Circa 2 Wochen sofern die Unterlagen prüffähig sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Kanalbestandsplan (1:500) mit
- Eintragung des Toilettenwagen, bzw. Kirmeswagen und der geplanten Einleitstelle z.B. ein Straßenablauf für fäkalienfreies Abwasser oder ein Revisionsschacht für fäkalienhaltiges Abwasser,
- Angabe welches Abwasser eingeleitet werden soll, fäkalienhaltiges bzw. fäkalienfreies Abwasser
- Dauer der geplanten Einleitung
Der Kanalbestandsplan ist mit Angabe der geplanten Dauer beim Stadtentwässerungsbetrieb einzureichen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Für den Einleitungsantrag ist vorab ein Kanalbestandsplan beim Stadtentwässerungsbetrieb
Tel. 0211.8926735, Auf´m Hennekamp 47, 40200 Düsseldorf einzuholen.
Alternativ können Sie den Kanalbestandsplan auch online beantragen.
Tel. 0211.8926735, Auf´m Hennekamp 47, 40200 Düsseldorf einzuholen.
Alternativ können Sie den Kanalbestandsplan auch online beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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