Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Eine Abmeldung in Schwerte ist erforderlich, wenn Sie

    • aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen (Wegzug ins Ausland),
    • Ihre Nebenwohnung außerhalb Schwertes aufgeben oder
    • Ihre jetzige Hauptwohnung in Schwerte aufgeben und keine neue Hauptwohnung innerhalb des Bundesgebietes mehr beziehen (ohne festen Wohnsitz).

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Amt für Bürgerdienste abmelden.

    Hinweis:
    Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

    Bei der Abmeldung ins Ausland ist die vollständige Auslandsanschrift erforderlich, um bei Wahlen informiert werden zu können.

    Der Bundespersonalausweis ist beim Wegzug ins Ausland mit dem Adressetikett "keine Hauptwohnung in Deutschland" zu versehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Vorlage des Bundespersonalausweises bzw. Passes
    • Das persönliche Erscheinen zur Abmeldung ist grundsätzlich erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage Ihres Ausweises sowie des Ausweises des Bevollmächtigten damit beauftragen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de