Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02902 810
E-Mail: buergerbuero@warstein.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warstein
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warstein
§ 17 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Warstein
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Vollmacht An-/Ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Abmeldung von der Meldebehörde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021