Wohnsitz Änderung
Hauptwohnung ändern lassen
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Sie wechseln Ihre Wohnung innerhalb von Lüdenscheid und möchten sich ummelden? Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Lüdenscheid wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgeramt vorzunehmen. Der Wohnungswechsel muss erfolgt sein, allein der Abschluss eines Mietvertrages für die neue Wohnung ist für die Ummeldung nicht ausreichend. Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann Ihre Ummeldung auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier. Jugendliche ab 16 Jahren sind selber meldepflichtig und können sich ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten ummelden. Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgeramt (33)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66
Fax: 02351 / 17-17 17
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdenscheid
Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personlausweis, Reisepass, ausländische Passdokumente) Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lüdenscheid
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Lüdenscheid
Meldewesen - Formular Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person zur Vorlage bei der Meldebehörde (Serviceportal) Formular Meldeschein (Anmeldung/Ummeldung-Neue Wohnung oder Wohnungswechsel in Lüdenscheid) Dateigröße: 140,2 Kilobytes Meldewesen - Information für meldepflichtige Personen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 69,0 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021