Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie wechseln Ihre Wohnung innerhalb von Lüdenscheid und möchten sich ummelden? Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Lüdenscheid wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgeramt vorzunehmen. Der Wohnungswechsel muss erfolgt sein, allein der Abschluss eines Mietvertrages für die neue Wohnung ist für die Ummeldung nicht ausreichend. Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann Ihre Ummeldung auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier. Jugendliche ab 16 Jahren sind selber meldepflichtig und können sich ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten ummelden. Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personlausweis, Reisepass, ausländische Passdokumente) Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Meldewesen - Formular Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person zur Vorlage bei der Meldebehörde (Serviceportal) Formular Meldeschein (Anmeldung/Ummeldung-Neue Wohnung oder Wohnungswechsel in Lüdenscheid) Dateigröße: 140,2 Kilobytes Meldewesen - Information für meldepflichtige Personen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 69,0 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de