Ummeldung in Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Wenn Sie im Stadtgebiet von Kierspe umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Beim gemeinsamen Umzug einer Familie mit gleichen Umzugsdaten aller Familienangehörigen kann ein volljähriges Mitglied der Familie alle Familienmitglieder im Bürgerbüro ummelden. In diesem Fall müssen alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder vorgelegt werden.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen wir eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.
Bitte bringen Sie zur Ummeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst. Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung steht für Sie zum Download bereit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-134
E-Mail: buergerbuero@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Für die Ummeldung benötigen wir
Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und die Ausweisdokumente Ihrer Familie
den jeweiligen Vordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
die Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021