Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhede

    Allgemeine Informationen

    Bei der Aufnahme einer neuen Wohnung innerhalb der Stadt Rhede ist jeder Einwohner verpflichtet, den Umzug dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle mitzuteilen.

    Personen, die innerhalb von Rhede umziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Hierzu wird im Bürgerbüro ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Zieht eine Familie um, genügt es, wenn eine Person dem Ummeldeschein unterschreibt.

    Außerdem muss (falls vorhanden) die Anschrift in der Fahrzeugscheinzulassungsbescheinigung Teil 1 geändert werden.

    Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Hiernach hat der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich zu bestätigen (siehe Formular Wohnungsgeberbestätigung).

    (Wird ein Neubau bezogen, ist direkt die Bestellung der Müllgefäße möglich).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    10.3 Fachabteilung: Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 9

    46414 Rhede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02872 930-102

    E-Mail: Buergerbuero@Rhede.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhede

    Für die Ummeldung innerhalb von Rhede bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Kraftfahrzeugschein
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhede

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Rhede

    Die Ummeldung ist nicht mit Gebühren verbunden, allerdings betragen die Gebühren für die Änderung des Fahrzeugscheins 10,80 Euro

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rhede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de