Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Bei der Aufnahme einer neuen Wohnung innerhalb der Stadt Rhede ist jeder Einwohner verpflichtet, den Umzug dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle mitzuteilen.
Personen, die innerhalb von Rhede umziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Hierzu wird im Bürgerbüro ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Zieht eine Familie um, genügt es, wenn eine Person dem Ummeldeschein unterschreibt.
Außerdem muss (falls vorhanden) die Anschrift in der Fahrzeugscheinzulassungsbescheinigung Teil 1 geändert werden.
Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Hiernach hat der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich zu bestätigen (siehe Formular Wohnungsgeberbestätigung).
(Wird ein Neubau bezogen, ist direkt die Bestellung der Müllgefäße möglich).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
10.3 Fachabteilung: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02872 930-102
E-Mail: Buergerbuero@Rhede.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhede
Für die Ummeldung innerhalb von Rhede bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Kraftfahrzeugschein
- Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhede
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Rhede
Die Ummeldung ist nicht mit Gebühren verbunden, allerdings betragen die Gebühren für die Änderung des Fahrzeugscheins 10,80 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rhede