Abmeldung Wohnsitz
Hinweise für Ahaus
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
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Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Zweitwohnung entgegen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ahaus
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Formulare
Hinweise für Ahaus
Voraussetzungen
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Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ahaus
Bundesmeldegesetz § 17
Verfahrensablauf
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Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
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Abmeldefrist: Eine Abmeldung ist frühestens ab einer Woche vor Auszug möglich und verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ahaus
variiert je nach Fall
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Ahaus
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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