Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Holzwickede
Die Gemeinde Holzwickede ,führt ein Gewerberegister in dem alle in ,Holzwickede gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind.
Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
- Name und Anschrift des Betriebes
- Name und Adresse des/der Betriebsinhaber
- Datum des Beginns/ der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
- Angaben über die Art der angemeldeten Tätigkeit
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Holzwickede
Verfahrensablauf
Hinweise für Holzwickede
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.
Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen wenn der Betrieb innerhalb Holzwickedes verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich erforderlich ,wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt oder in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.
Die Abmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Holzwickede