Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Holzwickede

    Die Gemeinde Holzwickede ,führt ein Gewerberegister in dem alle in ,Holzwickede gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind.

    Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:

    • Name und Anschrift des Betriebes
    • Name und Adresse des/der Betriebsinhaber
    • Datum des Beginns/ der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
    • Angaben über die Art der angemeldeten Tätigkeit

     ,

     ,

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Holzwickede - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee 4

    59439 Holzwickede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02301-915 216

    Fax: 02301 - 915 299

    E-Mail: buergerbuero@holzwickede.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Holzwickede

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Holzwickede

    Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.

    Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

    Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen wenn der Betrieb innerhalb Holzwickedes verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich erforderlich ,wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt oder in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.

    Die Abmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Holzwickede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de