Gewerbe

    Gewerbean-,-ab- und -ummeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden. 

    Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt sowie Namensänderungen zu melden.

    Gewerbeanmeldung
    Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale müssen Sie anmelden.

    Gewerbeabmeldung
    Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist. 

    Gewerbeummeldung
    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder wenn es eine Änderung im Namen gibt.

    Die Gewerbeanmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Können Sie nicht persönlich kommen, kann die Gewerbemeldung auch von einem von Ihnen Bevollmächtigten erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Folgende Unterlagen werden für Ihre Gewerbean- oder -ummeldung benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepasses

    • bei Erscheinen eines Bevollmächtigten: eine schriftliche Vollmacht

    • bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, zusätzlich ein Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Handelsregisterauszug

    • bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei:
      - Gaststätten
      - Handwerksbetrieben
      - Maklertätigkeiten, Baubetreuern
      - Geldspielgeräteaufstellung/Betrieb einer Spielhalle
      - Bewachungsgewerbe

      die entsprechende Erlaubnis

    • vollständig ausgefülltes Formular , wenn Sie Ihre Meldung nicht online vornehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Gewerbean- und -Ummeldungen:

    • a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
      Gebühr: Euro 26

      b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
      Gebühr: Euro 33

      c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
      Gebühr: Euro 13

      Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
      Gebühr: Euro 15

    • Gewerbeabmeldungen:
      Gebühr: Euro 0

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zur Gewerbean-,-ab- und -ummeldung online finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de