Gewerbebetrieb (An-, Ab- und Ummeldung) und Reisegwerbekarte
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter ist vor der Antragsstellung erforderlich.
Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
Im WSP.NRW kann die Nutzerin / der Nutzer über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Bitte anfragen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Formulare
Hinweise für Lengerich
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Lengerich
Die Gebühren richten sich nach dem Einzelfall.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022