Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Entgegennahme und Bestätigung von Gewerbeanzeigen gemäß § 14 (An-, Ab- oder Ummeldung): Zi. E.08, Tel. 107-411 und Zi. E.10, Tel. 107-205

    Gewerbeanmeldung

    Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

    Zu beachten ist, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewerbes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.

    Bei der Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde eine Gewerbeabmeldung, bei der anderen Behörde eine Gewerbeanmeldung einzureichen.

    Informationen auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit erhalten Sie auch beim Go! – Gründungsnetzwerk NRW der Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Dieses Netzwerk unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Beispiel: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten.

    Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert - unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr.

    Erforderliche Unterlagen

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis
    • evtl. Handwerkskarte
    • evtl. Vollmacht

      zusätzlich:

    bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister

    bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (selbstständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)

    Kosten

    Gewerbeanmeldung: 26 bis 33 Euro
    Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15 Euro
    evtl. jeweils 13 Euro für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Rechtsgrundlagen

    Gewerbeordnung, insbesondere § 14


    Verfahrensrechte

    Im Rahmen jedes Antrags- und Überwachungsverfahrens haben Sie umfangreiche Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten. So müssen Sie beispielsweise notwendigen Unterlagen vorlegen, Zugang zu Ihren Betriebsräumen gestatten oder Erklärungen abgegeben.

    Sollten Sie mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie binnen einer Monatsfrist den Rechtsweg beschreiten und Klage erheben. In einzelnen Ausnahmefällen ist dem Klageverfahren ein Widerspruchverfahren vorgeschaltet. Die in Ihrem jeweiligen Einzelfall gültigen Regelungen entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der in Rede stehenden Bescheide.

    Gewerbeummeldung

    Der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen ist der Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Waren- und Leistungsangebotes über die bisher gemeldeten Waren und Leistungen.

    Bezüglich der Tätigkeit gelten die unter dem Punkt "Gewerbeanmeldung" dargestellten Regelungen.

    Notwendige Unterlagen

    • Formular Gewerbeummeldung
    • Personalausweis
    • evtl. Handwerkskarte
    • evtl. Vollmacht
    • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister

    Kosten

    Gewerbeummeldung: 26 bis 33 Euro
    Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15 Euro
    eventuell jeweils 13 Euro für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Rechtsgrundlagen


    Ausführungen siehe unter Punkt "Gewerbeanmeldung".

    Gewerbeabmeldung

    Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

    Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb, Beispiel: Skilift, Eisdiele).

    Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert - unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft.

    Notwendige Unterlagen

    • Formular Gewerbeabmeldung
    • Personalausweis

    Kosten

    kostenfrei

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e31ee17cd43ed2814aaf48182e97c8ad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 107-411 und 107-371

    E-Mail: gewerbeamt@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht, bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, ggf. Gewerbean-, ab- oder ummeldungsnachweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    An- und Ummeldungen: 26 Euro. Abmeldungen sind kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de