Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1336

    Fax: +49 2103 72-85608

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Gewerbeanmeldung und -ummeldung:

    • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

    Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:

    • Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister, Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen, eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
    • Bei Sitzverlegung, den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

    Bei ausländischen juristischen Personen:
    Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

    Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Gewerbeabmeldung:

    • Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung
    • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

    Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

    Andernfalls können Sie auch innerhalb der Öffnungszeiten persönlich vorstellig werden.
    Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Die An-, Um- und Abmeldung ist über das Online-Gewerbeportal der Stadt Hilden möglich.

    Alternativ gibt es folgende Formulare auch als PDF-Dokument:

    • GewA1 (Gewerbeanmeldung)
    • GewA2 (Gewerbeummeldung)
    • GewA3 (Gewerbeabmeldung)
    • Beiblatt zur GewA (weitere Geschäftsführer)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    Gewerbeordnung (GewO)

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    • Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.
    • Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
    • Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Anmeldung:

    • natürliche Personen/GbR: 26,00 €
    • juristische Personen: 33,00 €
    • jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 € 

    Ummeldung:

    • natürliche Personen/GbR: 26,00 €
    • juristische Personen: 33,00 €
    • jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 € 

    Abmeldung:

    • gebührenfrei 

    Eine Zweitschrift Ihrer An-, Um- oder Abmeldung kostet 15,00 €.
    Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.
    Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
    Nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erhalten Sie einen Kostenbescheid. Die Gebühr ist anschließend innerhalb von 3 Wochen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de