Gewerbe
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Gewerbeanmeldung und -ummeldung:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
- Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister, Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
- Bei in Gründung befindlichen Firmen, eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung, den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.
Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Gewerbeabmeldung:
- Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.
Andernfalls können Sie auch innerhalb der Öffnungszeiten persönlich vorstellig werden.
Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Formulare
Hinweise für Hilden
Die An-, Um- und Abmeldung ist über das Online-Gewerbeportal der Stadt Hilden möglich.
Alternativ gibt es folgende Formulare auch als PDF-Dokument:
- GewA1 (Gewerbeanmeldung)
- GewA2 (Gewerbeummeldung)
- GewA3 (Gewerbeabmeldung)
- Beiblatt zur GewA (weitere Geschäftsführer)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
Gewerbeordnung (GewO)
Fristen
Hinweise für Hilden
- Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.
- Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
- Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.
Kosten
Hinweise für Hilden
Anmeldung:
- natürliche Personen/GbR: 26,00 €
- juristische Personen: 33,00 €
- jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 €
Ummeldung:
- natürliche Personen/GbR: 26,00 €
- juristische Personen: 33,00 €
- jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 €
Abmeldung:
- gebührenfrei
Eine Zweitschrift Ihrer An-, Um- oder Abmeldung kostet 15,00 €.
Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.
Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erhalten Sie einen Kostenbescheid. Die Gebühr ist anschließend innerhalb von 3 Wochen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022