Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Straelen

    Beim Gewerbeamt der Stadt Straelen können Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit anzeigen d.h. wir sind zuständig für die Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung und die Gewerbeabmeldung.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit Gaststättenanträge Marktfestsetzungen Reisegewerbe Spielhallen und Geeignetheitsbestätigungen zum Aufstellen von GSG beantragen. Wir sind gerne behilflich und füllen auf Wunsch den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Straelen Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    47638 Straelen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02834/702-133

    Fax: 02834/702-55-133

    E-Mail: ordnungsamt@straelen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Straelen

    Formulare sind auf der Homepage der Stadt Straelen hinterlegt. In Einzelfällen lassen wir Ihnen diese auch zukommen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Straelen

    Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit § 2 BGB) erreicht.

    In Ausnahmefällen kann das Familiengericht auf Antrag auch Minderjährigen das Recht erteilen selbständig tätig zu werden.

    Die "Zuverlässigkeit" ist bei einigen gewerblichen Tätigkeiten eine weitere Voraussetzung. Die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen können variieren. Gerne beraten wir Sie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Straelen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Straelen

    Sie haben die Möglichkeit innerhalb der Öffnungszeiten Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen oder Sie vereinbaren einen Termin.

    Fristen

    Hinweise für Straelen

    Es gelten die gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Straelen

    Die Entgegennahme und Bescheinigung von Gewerbeanzeigen erfolgt unmittelbar. Bei der Antragsbearbeitung (Gaststätten Reisegewerbe etc.) ,ist es erforderlich dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Dann ist in der Regel eine Bearbeitungszeit von 3-4 Wochen vorgesehen bis zur Erteilung der beantragten Erlaubnis. ,

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Straelen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de