Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Straelen
Beim Gewerbeamt der Stadt Straelen können Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit anzeigen d.h. wir sind zuständig für die Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung und die Gewerbeabmeldung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Gaststättenanträge Marktfestsetzungen Reisegewerbe Spielhallen und Geeignetheitsbestätigungen zum Aufstellen von GSG beantragen. Wir sind gerne behilflich und füllen auf Wunsch den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Formulare
Hinweise für Straelen
Formulare sind auf der Homepage der Stadt Straelen hinterlegt. In Einzelfällen lassen wir Ihnen diese auch zukommen.
Voraussetzungen
Hinweise für Straelen
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit § 2 BGB) erreicht.
In Ausnahmefällen kann das Familiengericht auf Antrag auch Minderjährigen das Recht erteilen selbständig tätig zu werden.
Die "Zuverlässigkeit" ist bei einigen gewerblichen Tätigkeiten eine weitere Voraussetzung. Die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen können variieren. Gerne beraten wir Sie.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Straelen
Verfahrensablauf
Hinweise für Straelen
Sie haben die Möglichkeit innerhalb der Öffnungszeiten Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen oder Sie vereinbaren einen Termin.
Fristen
Hinweise für Straelen
Es gelten die gesetzlichen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Straelen
Die Entgegennahme und Bescheinigung von Gewerbeanzeigen erfolgt unmittelbar. Bei der Antragsbearbeitung (Gaststätten Reisegewerbe etc.) ,ist es erforderlich dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Dann ist in der Regel eine Bearbeitungszeit von 3-4 Wochen vorgesehen bis zur Erteilung der beantragten Erlaubnis. ,
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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