Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Persönliche Vorsprachen sind Montag - Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr möglich.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Bearbeitungszeitraum:
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies jetzt vom Sofa aus tun: Seit dem 1. Juli können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeige hier an die Ordnungsbehörden versenden.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet wird.
Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt, das Servicekonto.NRW nicht mehr zu nutzen und sich bei der BundID zu registrieren.
Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.
PDF-Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt) - Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
- Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache - Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Gewerbeabmeldung
Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.
Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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