Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Persönliche Vorsprachen sind Montag - Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr möglich.

    Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

    Bearbeitungszeitraum:

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.  

    Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies jetzt vom Sofa aus tun: Seit dem 1. Juli können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeige hier an die Ordnungsbehörden versenden.  

    Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet wird.

    Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt, das Servicekonto.NRW nicht mehr zu nutzen und sich bei der BundID zu registrieren. 

    Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.


    Online-Gewerbemeldung >

     

    PDF-Formulare:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Worringer Straße 111

    40210 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gewerbeanmeldung und -ummeldung

     

      • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
      • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
        Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
      • Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:

        • Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
        • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
        • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

         

      • Bei ausländischen juristischen Personen:
        Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
      • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
        Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
      • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
        Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

     

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Gewerbeabmeldung

    Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

    Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

    Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB). 

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de