Kampfmittelbelastung Überprüfung

    Erteilung von Auskünften zur Kampfmittelbelastung für Grundstücke im Stadtgebiet Borken

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs gehen von im Boden liegenden Blindgängern noch immer Gefahren aus. Der Schutz der Bevölkerung vor diesen Gefahren obliegt als Aufgabe der Gefahrenabwehr der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Ist auf einem Grundstück ein Bauvorhaben mit Erdeingriffen geplant, sollte dieses vorab auf Kampfmittel überprüft werden.

    Mit diesem Formular kann eine Kampfmittelauskunft für ein Grundstück im Stadtgebiet Borken beantragen werden. Eine solche Auskunft ist rechtzeitig vor Baubeginn bei allen Bauvorhaben mit Erdeingriffen zu beantragen. Zunächst erfolgt die Prüfung anhand einer Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe. Je nach Ergebnis kann dann eine Freigabe erteilt werden oder es sind weitere Überprüfungen notwendig.“

    In dem Antrag muss der Ort des Bauvorhabens eindeutig bezeichnet werden (z.B. mittels Postanschrift oder Gemarkung/Flur/Flurstück). Außerdem sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens sowie ein Lageplan in einem geeigneten Maßstab nötig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet - Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Piepershagen 17

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02861 939 166

    E-Mail: ordnungsamt@borken.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen zum Thema Kampfmittel hält der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe auf seiner Homepage bereit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de