Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.
Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen die zuständige örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (die Stadt/Kommune, in der sich das Grundstück befindet).
Die Ordnungsbehörde bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird die örtliche Ordnungsbehörde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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