Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Beschreibung
Am 1. Januar 2013 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten. Über Einzelheiten zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer:
Tel.: +49 30 3406066-02
Wichtige Neuregelungen sind:
1. Neue Pflegestufe 0:
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dies betrifft vor allem an Demenz erkrankte Menschen mit Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.
In der Stufe 0 beträgt das monatliche Pflegegeld 120,00 Euro. Pflegesachleistungen werden monatlich mit bis zu 225,00 Euro gewährt.
2. Anhebung des monatlichen Pflegegeldes:
Stufe 0: neu 120,00 Euro
Stufe 1: von 235,00 Euro auf 305,00 Euro
Stufe 2: von 440,00 Euro auf 525,00 Euro
Stufe 3: unverändert: 700,00 Euro
3. Anhebung den monatlichen Pflegesachleistungen
Stufe 0: neu: 225,00 Euro
Stufe 1: von 450,00 Euro auf 665,00 Euro
Stufe 2: von 1.100,00 Euro auf 1.250,00 Euro
Stufe 3: unverändert: 1.550,00 Euro
4. Einführung von Leistungen der häuslichen Betreuung
Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können ambulante Pflegedienste jetzt auch häusliche Betreuungsleistungen für Personen mit den Pflegestufen 0, I und II anbieten. Ein Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind.
5. Förderung von Wohngruppen
Neu ist die zusätzliche Förderung von Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung für die Finanzierung einer Präsenzkraft. Je Pflegebedürftigem werden 200,00 Euro zusätzlich gewährt.
Ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen fördert notwendige Umbaumaßnahmen mit bis zu 2.500,00 Euro pro Person oder maximal 10.000,00 Euro je Wohngruppe. Einen Antrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen.
6. Anhebung des Beitragssatzes
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird von 1,95 % auf 2,05 % angehoben. Kinderlose zahlen einen Pflegeversicherungsbeitrag von 2,3 %.
7. Förderung der privaten Pflegevorsorge
Sie können eine staatliche Zulage von 60,00 Euro im Jahr zur Förderung Ihrer privaten Pflegevorsorge beantragen. Information hierzu stellen Versicherungsunternehmen bereit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Medebach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
entfällt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Die ab 01.01.2017 gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz wurden unter der Leistung "Pflegeversicherung, Informationen im Internet" aufgrund Freigabe durch das BMG am 07.02.2017 unter der LeiKa-Nummer 99106001013000 erfasst und veröffentlicht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06.02.2013