Pflegeversicherung Aufklärung und Beratung

    Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

    Beschreibung

    Am 1. Januar 2013 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten. Über Einzelheiten zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer:

    Tel.: +49 30 3406066-02

    Wichtige Neuregelungen sind:

    1. Neue Pflegestufe 0:

    Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dies betrifft vor allem an Demenz erkrankte Menschen mit Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.

    In der Stufe 0 beträgt das monatliche Pflegegeld 120,00 Euro. Pflegesachleistungen werden monatlich mit bis zu 225,00 Euro gewährt.

    2. Anhebung des monatlichen Pflegegeldes:

    Stufe 0: neu 120,00 Euro
    Stufe 1: von 235,00 Euro auf 305,00 Euro
    Stufe 2: von 440,00 Euro auf 525,00 Euro
    Stufe 3: unverändert: 700,00 Euro

    3. Anhebung den monatlichen Pflegesachleistungen

    Stufe 0: neu: 225,00 Euro
    Stufe 1: von 450,00 Euro auf 665,00 Euro
    Stufe 2: von 1.100,00 Euro auf 1.250,00 Euro
    Stufe 3: unverändert: 1.550,00 Euro

    4. Einführung von Leistungen der häuslichen Betreuung

    Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können ambulante Pflegedienste jetzt auch häusliche Betreuungsleistungen für Personen mit den Pflegestufen 0, I und II anbieten. Ein Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind.

    5. Förderung von Wohngruppen

    Neu ist die zusätzliche Förderung von Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung für die Finanzierung einer Präsenzkraft. Je Pflegebedürftigem werden 200,00 Euro zusätzlich gewährt.

    Ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen fördert notwendige Umbaumaßnahmen mit bis zu 2.500,00 Euro pro Person oder maximal 10.000,00 Euro je Wohngruppe. Einen Antrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen.

    6. Anhebung des Beitragssatzes

    Der Pflegeversicherungsbeitrag wird von 1,95 % auf 2,05 % angehoben. Kinderlose zahlen einen Pflegeversicherungsbeitrag von 2,3 %.

    7. Förderung der privaten Pflegevorsorge

    Sie können eine staatliche Zulage von 60,00 Euro im Jahr zur Förderung Ihrer privaten Pflegevorsorge beantragen. Information hierzu stellen Versicherungsunternehmen bereit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Löhne wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    entfällt

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    entfällt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die ab 01.01.2017 gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz wurden unter der Leistung "Pflegeversicherung, Informationen im Internet" aufgrund Freigabe durch das BMG am 07.02.2017 unter der LeiKa-Nummer 99106001013000 erfasst und veröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de