Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Hinweise für Borken
Dienstfahrerlaubnisse aller Klassen können in einen „zivilen“ Führerschein umgeschrieben werden.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Dienstfahrerlaubnisse aller Klassen können in einen „zivilen“ Führerschein umgeschrieben werden. Der Bundeswehrführerschein kann nur in eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, wenn der Antragssteller noch aktiv im Dienst ist.
Die Umschreibung können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist.
Für die Umschreibung gibt es keine gesonderten Anträge, verwenden Sie bitte das beigefügte Formular.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
gültiger Ausweis (Kopie z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Dienstausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
aktuelles biometrisches Passfoto (max. 1 Jahr)
Führerschein (Kopie Vorder- und Rückseite)
Dienstfahrerlaubnis (Kopie Vorder- und Rückseite)
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 10 StVG; § 26 FeV; Anlage 8 FeV
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
35,50 € (C-Klassen)
39,60 € (Ersterteilung)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen