Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.
Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.
Welche Urkunden gibt es?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- mehrsprachige internationale Urkunden
Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindesten 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
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Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden 10,00 Euro Mehrsprachige Urkunden wie z.B.
Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden
(zur Verwendung im Ausland) 10,00 Euro Für das Suchen eines Eintrags oder
Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür
entweder Datum oder Standesamtsbezirk
oder sonstige zum Aufsuchen notwendige
Angaben nicht gemacht werden können,
je nach Aufwand 17,00 - 66,00 Euro
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022