Wahlbenachrichtigung Ausstellung für Bundeswahlen
Wahlbenachrichtigung Ausstellung für Bundeswahlen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Senden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Bundeswahlordnung (BWO) – Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen