Wahlbenachrichtigung Ausstellung für Bundeswahlen

    Europawahl am 09.06.2024: Wahlbenachrichtigung

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Frage:
    Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Bin ich wahlberechtigt?
    Antwort:
    Wer bis zum 18. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte bei der Wahl-Hotline (Tel. 563-9009) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis aufgeführt ist.

    Frage:
    Wo kann ich wählen?
    Antwort:
    Bitte über VOIS klären, welchem Wahllokal die Person zugeordnet ist.

    Frage:
    Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
    Es wird keine neue Wahlbenachrichtigung ausgestellt. Deshalb mit gültigem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ins Wahllokal gehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ressortmanagement und Wahlamt 101.31

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ressortmanagement, Wahlamt und Statistik 101.3

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 19 Bundeswahlordnung (BWO) – Benachrichtigung der Wahlberechtigten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de