Denkmaleigenschaft
Hinweise für Raesfeld
Beschreibung
Hinweise für Raesfeld
Die Gemeinde Raesfeld ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.
Baudenkmal "Schloss Raesfeld"© Münsterland eV. - Philipp Fölting
Aufgabenspektrum im Denkmalschutz
- Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
- Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
- Führen der Denkmalliste
- Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Denkmalschutzgesetz NRW
Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) sieht vor, dass jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Gemeinde Raesfeld bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (i.d.R. bis ca. 10.000 €) können aus Pauschalmitteln des Landes und Haushaltsmitteln der Gemeinde und des Kreises Borken gefördert werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Auch hierfür ist i.d.R. eine rechtzeitige Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres erforderlich.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Raesfeld
- Denkmalschutzgesetz NRW
- Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz für Baudenkmäler, die zur Einkunftserzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 17.03.1998
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)
- Richtlinien des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen