Denkmaleigenschaft

    Denkmaleigenschaft

    Hinweise für Raesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Raesfeld

    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde Raesfeld ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.

    Baudenkmal "Schloss Raesfeld"© Münsterland eV. - Philipp Fölting

    Aufgabenspektrum im Denkmalschutz

    • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
    • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
    • Führen der Denkmalliste
    • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

    Denkmalschutzgesetz NRW

    Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) sieht vor, dass jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Gemeinde Raesfeld bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (i.d.R. bis ca. 10.000 €) können aus Pauschalmitteln des Landes und Haushaltsmitteln der Gemeinde und des Kreises Borken gefördert werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Auch hierfür ist i.d.R. eine rechtzeitige Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres erforderlich.

    Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Raesfeld

    Formulare

    Hinweise für Raesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Raesfeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Raesfeld

    • Denkmalschutzgesetz NRW
    • Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz für Baudenkmäler, die zur Einkunftserzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 17.03.1998
    • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)
    • Richtlinien des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Raesfeld

    Fristen

    Hinweise für Raesfeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Raesfeld

    Kosten

    Hinweise für Raesfeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Raesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Raesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de