Denkmaleigenschaft

    Denkmaleigenschaft

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Gemäß § 23 Denkmalschutzgesetz sind Baudenkmäler und Gartendenkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Bodendenkmäler und Denkmalbereiche sowie
    Welterbestätten und ihre Pufferzonen sind nachrichtlich in die Denkmalliste einzutragen. Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde beantworten Ihnen gerne eventuelle Fragen zur Denkmalliste.

    Die Denkmalliste der Stadt Eschweiler (Teil A und B) steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken der Liste muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Planung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Planung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste formlos stellen. Hilfreich für die Erstellung des für die Eintragung notwendigen Gutachtens sind genaue Angaben wie Adresse und Flurstücksbezeichnung, alte Pläne oder Fotos und alles, was sie über die Entstehung und Geschichte wissen.

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Die Eintragung eines Bau- oder Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler erfolgt auf Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland oder des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder seitens der Denkmalbehörde der Stadt Eschweiler.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de