Lärmschutz bei stationären Geräten
Hinweise für Lippe
Lärmschutz bei stationären Geräten - Vorbeugen statt Nachbarschaftsstreit
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke verursachen durch ihren Betrieb Geräusche, die im Wohnumfeld immer wieder zu Beschwerden führen.
Die stationären Geräte stellen Geräuschquellen dar, die anders als beispielsweise gewerbliche Anlagen nicht von außen auf die Wohngebiete einwirken, sondern inmitten der Wohngebiete vielfach punktuell lokalisiert sind und dort dauerhaft die Geräuschkulisse bestimmen.
Werden die zulässigen Geräuschimmissionen (beispielsweise nachts in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) an Schlaf-/Wohnräumen) überschritten, kann dies zu aufwendigen Nachbesserungen an den Anlagen führen.
Zur Vorbeugung von Konflikten und kostenintensiven Nachbesserungen sollten daher bereits bei der Planung einige notwendige und geeignete Maßnahmen berücksichtigt werden.
Viele Faktoren können die Entstehung und Ausbreitung von Geräuschen beeinflussen.
Planung von Neubauten
die Anordnung des Hauses, des Heizungsraumes, der Auswahl der Heizungsart haben Einfluss auf die ImmissionssituationAuswahl, Aufstellung und Betrieb des Gerätes
Oberflächenbeschaffenheit
Abschirmung und Einhausung / Kapselung
Schalldämpfer und Luftkanalgestaltung
Entkoppelung / elastische Lagerung
Bei allen Maßnahmen ist zu verhindern, dass
der Luftstrom behindert wird und somit die Anlage an Leistungsfähigkeit verliert,
das Betriebsgeräusch durch den Ausgleich des Druckverlustes steigt,
die Anlage durch Überlastung oder Überhitzung Schaden nimmt.
Weitere detaillierte Hinweise finden Sie im verlinkten "Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz"
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77525
E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Vor der Errichtung von Klimageräten, Kühlgeräten, Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen oder Mini-Blockheizkraftwerken sollten Sie sich mit einem Fachplaner abstimmen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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