Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz bei stationären Geräten

    Hinweise für Lippe

    Lärmschutz bei stationären Geräten - Vorbeugen statt Nachbarschaftsstreit

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke verursachen durch ihren Betrieb Geräusche, die im Wohnumfeld immer wieder zu Beschwerden führen.

    Die stationären Geräte stellen Geräuschquellen dar, die anders als beispielsweise gewerbliche Anlagen nicht von außen auf die Wohngebiete einwirken, sondern inmitten der Wohngebiete vielfach punktuell lokalisiert sind und dort dauerhaft die Geräuschkulisse bestimmen.

    Werden die zulässigen Geräuschimmissionen (beispielsweise nachts in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) an Schlaf-/Wohnräumen) überschritten, kann dies zu aufwendigen Nachbesserungen an den Anlagen führen.

    Zur Vorbeugung von Konflikten und kostenintensiven Nachbesserungen sollten daher bereits bei der Planung einige notwendige und geeignete Maßnahmen berücksichtigt werden.

    Viele Faktoren können die Entstehung und Ausbreitung von Geräuschen beeinflussen.

    • Planung von Neubauten
      die Anordnung des Hauses, des Heizungsraumes, der Auswahl der Heizungsart haben Einfluss auf die Immissionssituation

    • Auswahl, Aufstellung und Betrieb des Gerätes

    • Oberflächenbeschaffenheit

    • Abschirmung und Einhausung / Kapselung

    • Schalldämpfer und Luftkanalgestaltung

    • Entkoppelung / elastische Lagerung

    Bei allen Maßnahmen ist zu verhindern, dass

    • der Luftstrom behindert wird und somit die Anlage an Leistungsfähigkeit verliert,

    • das Betriebsgeräusch durch den Ausgleich des Druckverlustes steigt,

    • die Anlage durch Überlastung oder Überhitzung Schaden nimmt.

    Weitere detaillierte Hinweise finden Sie im verlinkten "Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz"

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77525

    E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Vor der Errichtung von Klimageräten, Kühlgeräten, Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen oder Mini-Blockheizkraftwerken sollten Sie sich mit einem Fachplaner abstimmen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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