Störung der Straßenbeleuchtung
Störung der Straßenbeleuchtung
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Allgemeine Informationen
Die Straßenbeleuchtung wird in Verantwortung der Stadt Hörstel betrieben. Im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung werden Energiesparbirnen eingebaut und die Lichtleistung verbessert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen