Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

    Elektrofischerei Genehmigung

    Hinweise für Lippe

    Fische mithilfe von Strom zu fangen, ist grundsätzlich verboten. Die sogenannte Elektrofischerei kann aber erlaubt werden. Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Der Fischfang mit Elektrizität darf nur mit einer Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausgeübt werden.

    Fischfang mit Elektrizität darf außerdem nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.

    Die Elektrofischerei kann erlaubt werden für

    1. wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder
    2. fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.

    Die Genehmigung für Zwecke nach Nummer 1 kann nur im Benehmen mit dem Fischereiberechtigten erteilt werden. Benehmen bedeutet, dass dem Fischereiberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Auf sein Einverständnis kommt es nicht an. Die Elektrofischerei darf für die genannten Zwecke auch gegen den erklärten Willen des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.

    Für Zwecke nach Nummer 2 darf die Elektrofischerei nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.

    Fischereiberechtigter ist der Inhaber des Fischereirechts, an Fließgewässern ist die Fischereigenossenschaft Fischereiberechtigter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1448

    E-Mail: fischerei@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Antrag mit

    • Kopie Bedienungsschein
    • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
    • Karte mit Markierung/Kennzeichnung der zu befischenden Stellen/Gewässerstrecke

    Formulare

    Für die Beantragung liegen keine einheitlichen Formulare vor. Die mit der Elektrofischerei erhobenen Fischbestandsdaten müssen mit einem Formular gemeldet werden. Die Formulare finden sich hier: https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/download

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Um eine Erlaubnis zur Elektrofischerei zu bekommen, benötigen Sie

    • die Zustimmung beziehungsweise das Einverständnis des Fischereiberechtigten,
    • den Bedienungsschein (als Nachweis über einen Lehrgang Elektrofischerei),
    • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
      (ausgestellt zum Beispiel vom TÜV oder durch vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zugelassene Prüfstellen),
    • einen gültigen Fischereischein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Sie erhalten zusammen mit der Erlaubnis zur Elektrofischerei einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    idealerweise 1 Monat vor beabsichtigtem Beginn

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich, je nach Prüfaufwand des Antrags

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 20,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Mit Blick auf die Gefahren (Wasser, Strom, an der Fanganode kann eine elektrische Leistung von mehreren 100 Watt auftreten) sollte die Elektrofischerei immer mit mindestens 1 Begleitperson am Ufer durchgeführt werden, damit im Notfall unverzüglich eine Erstrettung erfolgen kann.

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    Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 50 und 1.020 verhängt werden, wenn Sie beispielsweise die Elektrofischerei ohne Genehmigung ausüben, von der Genehmigung abweichen oder nicht zugelassene Geräte, Anlagen oder Stromarten verwenden.

    Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

    Weitere Informationen

    Ggf. auf den Internetseiten der jeweiligen unteren Fischereibehörden (Kreis oder kreisfrei Stadt)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de