Elektrofischerei Genehmigung
Hinweise für Lippe
Fische mithilfe von Strom zu fangen, ist grundsätzlich verboten. Die sogenannte Elektrofischerei kann aber erlaubt werden. Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Der Fischfang mit Elektrizität darf nur mit einer Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausgeübt werden.
Fischfang mit Elektrizität darf außerdem nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.
Die Elektrofischerei kann erlaubt werden für
- wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder
- fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.
Die Genehmigung für Zwecke nach Nummer 1 kann nur im Benehmen mit dem Fischereiberechtigten erteilt werden. Benehmen bedeutet, dass dem Fischereiberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Auf sein Einverständnis kommt es nicht an. Die Elektrofischerei darf für die genannten Zwecke auch gegen den erklärten Willen des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.
Für Zwecke nach Nummer 2 darf die Elektrofischerei nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.
Fischereiberechtigter ist der Inhaber des Fischereirechts, an Fließgewässern ist die Fischereigenossenschaft Fischereiberechtigter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1448
E-Mail: fischerei@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Antrag mit
- Kopie Bedienungsschein
- Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- Karte mit Markierung/Kennzeichnung der zu befischenden Stellen/Gewässerstrecke
Formulare
Für die Beantragung liegen keine einheitlichen Formulare vor. Die mit der Elektrofischerei erhobenen Fischbestandsdaten müssen mit einem Formular gemeldet werden. Die Formulare finden sich hier: https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/download
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Um eine Erlaubnis zur Elektrofischerei zu bekommen, benötigen Sie
- die Zustimmung beziehungsweise das Einverständnis des Fischereiberechtigten,
- den Bedienungsschein (als Nachweis über einen Lehrgang Elektrofischerei),
- Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
(ausgestellt zum Beispiel vom TÜV oder durch vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zugelassene Prüfstellen), - einen gültigen Fischereischein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Sie erhalten zusammen mit der Erlaubnis zur Elektrofischerei einen Gebührenbescheid.
Fristen
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idealerweise 1 Monat vor beabsichtigtem Beginn
Bearbeitungsdauer
Kosten
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EUR 20,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Mit Blick auf die Gefahren (Wasser, Strom, an der Fanganode kann eine elektrische Leistung von mehreren 100 Watt auftreten) sollte die Elektrofischerei immer mit mindestens 1 Begleitperson am Ufer durchgeführt werden, damit im Notfall unverzüglich eine Erstrettung erfolgen kann.
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Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 50 und 1.020 verhängt werden, wenn Sie beispielsweise die Elektrofischerei ohne Genehmigung ausüben, von der Genehmigung abweichen oder nicht zugelassene Geräte, Anlagen oder Stromarten verwenden.
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Lippe