Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit

    Prostitutionstätigkeit

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

     Gesundheitliche Beratung nach §10 - Prostituiertenschutzgesetz:

    • Verhütungsmethoden

    • Kondompflicht

    • Impfberatung

    • Hygiene

    • Zwangskontext

    • Ausstiegsmöglichkeiten

    • Angebote externer Beratungsstellen

    • Informationen zu Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15327

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    •  Gültiger Personalausweis

    •  Gültige Aufenthaltserlaubnis bei nicht EU-BürgerInnen

    •  Aktuelles Passfoto

    •  Aktueller Impfausweis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Volljährigkeit (18 Jahre)

    Termin: Telefonisch, in Absprache mit dem Ordnungsamt,

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • 10 Prostituiertenschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beratung

    Ausstellung des Gesundheitsausweises

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Arbeiten erst nach Beratung und Ausstellung eines gültigen Gesundheitsausweises möglich

    • Halbjährliche Beratung bei
    • Jährliche Beratung > 21 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de