Prostitutionstätigkeit
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Gesundheitliche Beratung nach §10 - Prostituiertenschutzgesetz:
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Verhütungsmethoden
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Kondompflicht
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Impfberatung
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Hygiene
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Zwangskontext
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Ausstiegsmöglichkeiten
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Angebote externer Beratungsstellen
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Informationen zu Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-15327
erforderliche Unterlagen
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Gültiger Personalausweis
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Gültige Aufenthaltserlaubnis bei nicht EU-BürgerInnen
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Aktuelles Passfoto
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Aktueller Impfausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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Volljährigkeit (18 Jahre)
Termin: Telefonisch, in Absprache mit dem Ordnungsamt,
Rechtsgrundlage(n)
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10 Prostituiertenschutzgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beratung
Ausstellung des Gesundheitsausweises
Fristen
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Arbeiten erst nach Beratung und Ausstellung eines gültigen Gesundheitsausweises möglich
- Halbjährliche Beratung bei
- Jährliche Beratung > 21 Jahren
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
www.beratungsstellen-in-nrw/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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