Öffentliche Wasserversorgung
Öffentliche Wasserversorgung
Hinweise für Hallenberg
Beschreibung
Hinweise für Hallenberg
Die Wasserversorgung der Stadt Hallenberg wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und der Bestimmungen der Betriebssatzung vom 15.12.2005 geführt. Aufgabe ist die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Sämtliche Aufgaben der Betriebsleitung wurden auf den bestellten Betriebsführer, die AWS GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, übertragen. Die Mitarbeiter der AWS GmbH finden Sie in ihrem Büro in der Petrusstraße 8 in Hallenberg oder erreichen Sie unter Tel. (02984) 92 99 00. In dringenden Fällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0170 / 8511257. Jährliche Grundgebühr auf der Grundlage der WZ-Größe bis 31.12.2021: Qn 2,5 = 120,00 € zzgl. 7% MwSt. Qn 6 = 200,00 € zzgl. 7% MwSt. Qn 10 = 250,00 € zzgl. 7% MwSt. über 10 Qn = 300,00 € zzgl. 7% MwSt. Jährliche Grundgebühr auf der Grundlage der WZ-Größe ab dem 01.01.2022: Qn 2,5 = 138,00 € zzgl. 7% MwSt. Qn 6 = 230,00 € zzgl. 7% MwSt. Qn 10 = 287,50 € zzgl. 7% MwSt. über 10 Qn = 345,00 € zzgl. 7% MwSt. Die Verbrauchsgebühr je m³ Trinkwasser beträgt gegenwärtig 1,34 € (zzgl. 7% MwSt.).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hallenberg
Formulare
Hinweise für Hallenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Hallenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hallenberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Hallenberg
Fristen
Hinweise für Hallenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hallenberg
Kosten
Hinweise für Hallenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hallenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Hallenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen