Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

    Vorgesehen zum Löschen - Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

    Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hemer

    Die städtischen Friedhöfe Hemer - Waldfriedhof - Friedhof Ihmert - Friedhof Frönsberg werden von der Friedhofsverwaltung der Stadt Hemer verwaltet. Wenden Sie sich in allen Belangen rund um die städtischen Friedhöfe Hemer wie - Beerdigungen - ungepflegte Gräber - Fragen rund um die Nutzungszeiten und -Rechte - usw. an den Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hademareplatz 44

    58675 Hemer

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemer

    • schriftliche Anzeige

    Formulare

    Hinweise für Hemer

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hemer

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hemer

    Bestattungsgesetz NRWFriedhofssatzung der Stadt HemerGebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hemer

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Fristen

    Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hemer

    Kosten

    Hinweise für Hemer

    Die Gebühren sind in der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hemer geregelt. Beratung hierzu erhalten Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung oder unter Tel. (02372) 551-119.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hemer

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hemer

    Sterbefallanzeige gemäß §§ 28 folgende Personenstandsrechtsreformgesetz, § 168a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitUrkundenanforderungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de