Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Sachstand abfragen

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Bauantrag und Baugenehmigung:
    Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt diese für das gesamte Kreisgebiet.

    In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.

    Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Informationen rund ums Bauen können der Internetseite des Kreises Soestes entnommen werden.

    Notwendige Unterlagen für einen Antrag bestehen aus:

    • Vordruck Bauantrag
    • Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
    • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
    • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
    • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
    • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
    • Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
    • Artenschutzprüfung

    Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.

    Die benötigten Formulare sind auf der Homepage des Kreises unter folgendem Link zu finden:

    www.kreis-soest.de/bauen_kataster/bauen/bauen/baugenehmigung/baugenehmigung.php

    Verwandte Themen & Infos:

    Bauvoranfrage:
    Die Bauvoranfrage dient zur Klärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben, wie beispielsweise die Zulässigkeit eines Standortes, vor dem Einreichen eines regulären Bauantrages. Mit dem Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft. Die Geltungsdauer beläuft sich auf zwei Jahre und kann auf formlosen schriftlichen Antrag hin jeweils um ein Jahr verlängert werden. Unterlagen zur Bauvoranfrage werden auf der Homepage des Kreises Soest (www.kreis-soest.de) zur Verfügung gestellt.

    Die Entscheidung über eingereichte Bauvoranfragen erfolgt durch die Bauordnungsbehörde des Kreises Soest (Tel.: 02921/300)

    Grundstücksteilung:
    Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest. Unterlagen zur Teilungsgenehmigung werden auf der Homepage des Kreises Soest (www.kreis-soest.de) zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauverwaltung, Fördermittel, Dorfentwicklung, Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de