Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Sachstand abfragen

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest einzureichen.Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Baugesetzbuch (BauGB)Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Kreis Soest - BauanträgeKreis Soest - BauvoranfrageBauantragsformulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de