Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.
Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.
Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Handwerkskammer zu Köln GB III Fort- und Weiterbildung Lehrlingsunterweisung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Anmeldung zur Grundschule:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
- Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben
Anmeldung zur weiterführenden Schule:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Übergangsempfehlung der Grundschule
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist
Formulare
Hinweise für Waldbröl
weinand@hwk-koeln.de
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Status als Spä,taussiedler oder Kontingentflü,chtling
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Fristen
Hinweise für Waldbröl
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
individuell nach Angaben Unterlagen und Beruf
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
http://www.pro-qualifizierung.de/data/publikationen_datei_1162905058.pdf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl