Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für minderjährige ledige Kinder, die mit einem jugendlichen oder heranwachsenden gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für minderjährige ledige Kinder, die mit einem jugendlichen oder heranwachsenden gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Beschreibung
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen