Ehrenamtliches Richteramt übernehmen Bestellung beim Verwaltungsgericht

    Ehrenamtliches Richteramt beim Verwaltungsgericht übernehmen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz
    §§ 19 bis 34 VwGO
    § 44 Deutsches Richtergesetz
    § 45 Deutsches Richtergesetz 
    §§ 15 bis 18 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de