Anzeigepflicht und Erlaubnisverfahren für Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler und Abfallmakler
Hinweise für Lippe
Erfahren Sie hier, was Sie als gewerblicher Abfallsammler oder Abfallhändler oder Abfallbeförderer wissen sollten.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie gewerblich Abfall sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie uns das vor Beginn dieser Tätigkeit mitteilen.
Auch als normaler Handwerksbetrieb oder Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder als Bauunternehmer gilt diese Vorschrift für Sie, wenn Sie im Rahmen Ihres wirtschaftlichen Unternehmens
- Abfälle „gewöhnlich und regelmäßig“ oder
- über 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr oder
- über 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr befördern.
Wenn Sie gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern, dann brauchen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Nachweis zur Fach- und Sachkunde
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Gerne beraten wir Sie zum Thema.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Lippe
Anzeigenbestätigung circa EUR 50,00 -150,00
Vergabe der Beförderernummer EUR 50,00
Änderungsanzeige EUR 50,00
Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis circa EUR 250,00 - 650,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Fahrzeuge für die Abfallbeförderung müssen vorne und hinten mit sogenannten "A-Schildern" gekennzeichnet sein.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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