abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Anzeigepflicht und Erlaubnisverfahren für Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler und Abfallmakler

    Hinweise für Lippe

    Erfahren Sie hier, was Sie als gewerblicher Abfallsammler oder Abfallhändler oder Abfallbeförderer wissen sollten.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie gewerblich Abfall sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie uns das vor Beginn dieser Tätigkeit mitteilen.
    Auch als normaler Handwerksbetrieb oder Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder als Bauunternehmer gilt diese Vorschrift für Sie, wenn Sie im Rahmen Ihres wirtschaftlichen Unternehmens

    • Abfälle „gewöhnlich und regelmäßig“ oder
    • über 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr oder
    • über 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr befördern.

    Wenn Sie gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern, dann brauchen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Abfallwirtschaftsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77513

    Fax: +49 5231 62-174

    E-Mail: umweltinfo@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Nachweis zur Fach- und Sachkunde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Gerne beraten wir Sie zum Thema.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Anzeigenbestätigung circa EUR 50,00 -150,00
    Vergabe der Beförderernummer EUR 50,00
    Änderungsanzeige EUR 50,00
    Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis circa EUR 250,00 - 650,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Fahrzeuge für die Abfallbeförderung müssen vorne und hinten mit sogenannten "A-Schildern" gekennzeichnet sein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de