Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Münster

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin

    Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coerde - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamannplatz 39

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927722

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gremmendorf - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albersloher Weg 550

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927811

    E-Mail: buergerbuero-west@stdt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927808

    E-Mail: buergerbuero-hiltrup@stadt-muenster.de

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    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514921647

    Fax: +492514927694

    E-Mail: Buergerbuero-Gievenbeck@Stadt-Muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514921629

    E-Mail: buergerbuero-ost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Formulare

    Forms available: No

    Written form required: Yes

    Informal application possible: Yes

    Personal appearance required: Yes

    Online services available: No

    Voraussetzungen

    Hinweise für Münster

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Münster

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Münster

    Kosten

    Hinweise für Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Münster

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de